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Y-SOLAR SachverständigenbüroSolargutachten & PV-Gutachten
Direkt nach dem Ereignis

Fünf Dinge, die den Unterschied machen

Was in den ersten Stunden passiert, entscheidet oft darüber, ob ein Schaden später noch nachweisbar ist. Die häufigste Ursache für Kürzungen ist nicht Bosheit auf Seiten des Versicherers, sondern eine Lücke in der Dokumentation.

  1. Sicherheit zuerst

    Bei Brandgeruch, sichtbaren Lichtbögen, herabhängenden Leitungen oder gelösten Modulen: Bereich absperren, Feuerwehr rufen, Dach nicht betreten. Eine PV-Anlage steht auch bei abgeschaltetem Wechselrichter auf der Gleichstromseite unter Spannung.

  2. Zustand fotografieren, bevor jemand aufräumt

    Übersicht und Detail, mit Datum. Auch das, was harmlos aussieht. Verschobene Module, Kratzer auf dem Glas, abgerissene Kabelbinder – später ist das nicht mehr rekonstruierbar.

  3. Schaden unverzüglich melden

    Wohngebäude-, Photovoltaik- oder Elektronikversicherung, je nach Vertrag. Die Meldefrist steht in Ihrer Police und ist meist kurz. Schriftlich melden, Eingang bestätigen lassen.

  4. Nur Notmaßnahmen, keine Reparatur

    Abdichten gegen Wassereintritt ja, Modultausch nein. Wer vor der Begutachtung repariert, nimmt sich selbst den Nachweis. Belege für Notmaßnahmen aufheben.

  5. Ertragsdaten sichern

    Monitoringdaten der Tage vor und nach dem Ereignis exportieren. Viele Portale halten Detaildaten nur begrenzte Zeit vor. Genau dieser Verlauf zeigt später, wann der Schaden eingetreten ist.

Schadensbilder

Was wir am häufigsten begutachten

Die Ursachen unterscheiden sich, das Vorgehen bleibt gleich: Schadensbild aufnehmen, Ursache eingrenzen, Umfang abgrenzen, Kosten beziffern.

Sturm und Hagel

Gelöste oder verschobene Module, beschädigte Unterkonstruktion, Glasbruch. Tückisch sind Hagelschäden ohne sichtbares Loch: Der Einschlag erzeugt Mikrorisse in den Zellen, die erst in der Elektrolumineszenz oder in der Kennlinie auftauchen. Wer nur von unten schaut, sieht ein intaktes Modul.

Blitz und Überspannung

Direkteinschlag ist selten, Überspannung aus einem Einschlag in der Nachbarschaft häufig. Betroffen sind meist Wechselrichter, Optimierer, Monitoring und Überspannungsableiter. Zur Zuordnung gehört der Abgleich mit Blitzortungsdaten für Ort und Zeitpunkt.

Marder und Vögel

Angebissene DC-Leitungen unter dem Modulfeld, Nistmaterial zwischen Modul und Dach. Beides führt zu Isolationsfehlern und im ungünstigen Fall zum Lichtbogen. Ob Tierbiss mitversichert ist, hängt vom Vertrag ab – die Ursachenfeststellung ist die Voraussetzung dafür.

Brand und Schwelbrand

Ausgangspunkt sind meist Steckverbinder unterschiedlicher Hersteller, lose Klemmen oder ein Fehler im Generatoranschlusskasten. Nach dem Brand geht es um die Abgrenzung: Was ist Brandschaden, was war schon vorher mangelhaft, was ist Löschwasser- und Folgeschaden.

Wasser und Dachschaden

Undichte Dachdurchdringungen, beschädigte Ziegel unter der Unterkonstruktion, Feuchtigkeit in Verteilern. Hier überlagern sich Montagemangel und Schadensereignis regelmäßig – ein Punkt, an dem Regulierungen häufig scheitern.

Ertragsausfall

Neben dem Sachschaden steht die Frage, wie viel Strom in der Ausfallzeit gefehlt hat. Aus den Betriebsdaten vor dem Ereignis und den Standortdaten lässt sich das nachvollziehbar beziffern – sofern der Vertrag einen Ertragsausfall abdeckt.

Aufnahme einer Photovoltaik-Komponente während der Schadensdokumentation
Gegenüber der Versicherung

Wenn die Regulierung stockt

Der häufigste Ablauf: Der Versicherer schickt einen eigenen Sachverständigen, dessen Bericht fällt deutlich knapper aus als erwartet, und die Zahlung deckt einen Bruchteil der Kosten. Das ist kein Skandal, sondern die Folge unterschiedlicher Auftraggeber.

Ein eigenes Gutachten ändert die Ausgangslage. Es ersetzt die Diskussion über Eindrücke durch eine Diskussion über Messwerte. Viele Verträge sehen für genau diesen Fall ein Sachverständigenverfahren vor: Beide Seiten benennen einen Sachverständigen, diese einigen sich, und bei Uneinigkeit entscheidet ein gemeinsam bestimmter Obmann.

Wir sind Techniker, keine Rechtsanwälte. Wir stellen den technischen Sachverhalt fest und beziffern ihn. Zur rechtlichen Bewertung Ihres Vertrags – Deckung, Fristen, Obliegenheiten, Sachverständigenverfahren – wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder Ihren Versicherungsmakler. Auf Wunsch stimmen wir uns mit denen ab, damit das Gutachten die Punkte abdeckt, auf die es rechtlich ankommt.
Fragen zum Schadensfall

Was Betroffene wissen wollen

Wer zahlt das Schadensgutachten?

Zunächst der Auftraggeber, also Sie. Viele Wohngebäude- und Photovoltaikversicherungen erstatten die Kosten eines eigenen Gutachtens im Rahmen der Schadenermittlungskosten, teilweise gedeckelt.

Prüfen Sie Ihre Bedingungen, bevor Sie beauftragen – wir sagen Ihnen, wonach Sie suchen müssen. Im Sachverständigenverfahren gilt in der Regel: Jede Seite trägt die Kosten des von ihr benannten Sachverständigen.

Der Versicherer hat schon einen eigenen Gutachter geschickt. Bringt ein zweites Gutachten etwas?

Ein vom Versicherer beauftragter Sachverständiger arbeitet im Auftrag des Versicherers. Weicht seine Bewertung deutlich von Ihrer Wahrnehmung ab, ist ein eigenes Gutachten die sachliche Grundlage für den Widerspruch. Viele Verträge sehen dafür ausdrücklich ein Sachverständigenverfahren vor.

Wie schnell muss ich nach dem Schaden handeln?

Melden Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer, das steht in nahezu jeder Police. Für die Begutachtung selbst gilt: je früher, desto besser. Fotografieren Sie den Zustand vor jeder Aufräum- oder Notmaßnahme und verändern Sie nichts, was sich vermeiden lässt.

Kann man Hagelschäden noch Monate später nachweisen?

Mikrorisse in den Zellen bleiben nachweisbar, sie verschwinden nicht. Schwieriger wird die zeitliche Zuordnung: Je länger das Ereignis zurückliegt, desto eher wird eingewendet, der Schaden stamme aus einem anderen Wetterereignis. Ertragsdaten aus dem Monitoring helfen hier, weil sie den Einbruch datieren.

Was ist, wenn Schaden und Montagemangel sich überlagern?

Das ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Ein Sturm reisst dort, wo ohnehin zu wenig Befestigungspunkte gesetzt waren. Genau diese Abgrenzung gehört ins Gutachten – sie entscheidet darüber, welcher Teil zur Versicherung geht und welcher Teil eine Sache für den Mängelanspruch gegen den Errichter ist.

Schaden an der Anlage? Rufen Sie an, bevor jemand aufräumt.

Am Telefon klären wir in wenigen Minuten, was Sie sichern müssen und wie dringend ein Ortstermin ist.