Zum Inhalt springen
Y-SOLAR SachverständigenbüroSolargutachten & PV-Gutachten

Geführt im Bestätigungsregister des DGuSV

Bestätigungsregister-Eintrag: empfohlener Sachverständiger des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands e.V.
Personenzertifizierungen

Die beiden tragenden Nachweise

Beide beziehen sich auf die Person, nicht auf einen Betrieb, und beide laufen ab. Das Ablaufdatum steht bewusst mit dabei – ein Zertifikat ohne Gültigkeitsangabe sagt nichts.

Trägt die Berufsbezeichnung

Zertifizierte Sachverständige für Photovoltaikanlagen

Ausgestellt von der Zertifizierungsstelle des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands e.V. Diese Zertifizierung ist die Grundlage dafür, die Bezeichnung „Sachverständige für Photovoltaikanlagen“ zu führen.

StelleDGuSV e.V., Leipzig
ZertifikatsnummerEU# DE/20690
PrüfzifferVI-DE89842
BestätigungsregisterDE-8#17024/70-03
Zertifiziert am28.05.2026
Gültig bis28.05.2028
Technische Personenzertifizierung

Servicetechnikerin für PV- und Speichertechnik (TÜV)

Personenzertifizierung über PersCert TÜV Rheinland nach bestandener Prüfung. Die hinterlegten Kompetenzen sind über die Zertifikats-Kennung im Register des TÜV Rheinland abrufbar.

StellePersCert TÜV Rheinland, Berlin
Zertifikatsnummer3864965
Register-Kennung80473 (certipedia.com)
PrüfzeichenID 0217464615
Prüfung am24.01.2024
Gültig bis23.01.2027
Im Original

Die Nachweise zum Ansehen

Zum Vergrößern anklicken. Geburtsdatum, Geburtsort und Prüfungsergebnisse sind geschwärzt – diese Angaben gehören niemandem außer der Betroffenen. Alles, was sich prüfen lässt, bleibt sichtbar: ausstellende Stelle, Datum, Nummer und Unterschrift.

Urkunde des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands: Yasmin Hamann ist berechtigt, die Bezeichnung Sachverständige für Photovoltaikanlagen zu führen
Sachverständige für Photovoltaikanlagen
DGuSV e.V. · Mitgliedsnummer EU# DE/20690 · 28.05.2026
Zertifikat der Zertifizierungsstelle des DGuSV e.V. über die Qualifikation als zertifizierte Sachverständige für Photovoltaikanlagen, gültig bis 28.05.2028
Zertifikat der Zertifizierungsstelle
DGuSV e.V. · Prüfziffer VI-DE89842 · gültig bis 28.05.2028
Zertifikat PersCert TÜV über die Qualifikation als Servicetechnikerin für PV- und Speichertechnik, Zertifikatsnummer 3864965
Servicetechnikerin für PV- und Speichertechnik (TÜV)
PersCert TÜV Rheinland · Nr. 3864965 · gültig bis 23.01.2027
Zertifikat des Bundesinstallateurausschusses über den bestandenen Sachkundenachweis TREI für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz
Sachkundenachweis TREI
Bundesinstallateurausschuss BDEW / ZVEH · Prüfungsnummer 5-2025/P · 17.03.2025
Zertifikat der Akademie Würth und der MFPA Leipzig über die bestandene Prüfung als zertifizierte Fachkraft für Brandschutztechnik
Zertifizierte Fachkraft für Brandschutztechnik
Akademie Würth / MFPA Leipzig · 23.05.2025 · drei Jahre gültig
Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie über die Weiterbildung Photovoltaik Basiswissen Sachkunde mit bestandener Prüfung
Photovoltaik Basiswissen – Sachkunde
TÜV Rheinland Akademie · 16 Unterrichtseinheiten · 14.11.2023
Zertifikat der sonnen GmbH über Installation und Inbetriebnahme der sonnenBatterie 10 und 10 performance
sonnenBatterie 10 – Installation und Inbetriebnahme
sonnen GmbH · Zertifizierungs-Nr. 75068 · 07.06.2021
Abschlusszertifikat der Enphase University über die Zertifizierungsschulung für Encharge Speichersystem-Installateure
Encharge Speichersystem – Zertifizierungsschulung
Enphase University · 25.06.2024
Was diese beiden Nachweise unterscheidet. Die TÜV-Personenzertifizierung weist die technische Kompetenz an PV- und Speicheranlagen nach. Die Bezeichnung „Sachverständige für Photovoltaikanlagen“ ergibt sich dagegen aus der Zertifizierung des DGuSV. Wer beides in einen Topf wirft, wirbt ungenau – und deshalb stehen sie hier getrennt.
Fachliche Grundlage

Weiterbildungen und Sachkundenachweise

Was ein Gutachten trägt, ist selten ein einzelnes Zertifikat, sondern die Kette aus Elektrotechnik, Anlagentechnik, Netzanschluss und Brandschutz. Der Vollständigkeit halber mit Datum.

Sachkundenachweis TREI

Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz nach den Technischen Regeln Elektro-Installation. Der Nachweis, der für die Eintragung ins Installateurverzeichnis der Netzbetreiber verlangt wird – und die Grundlage dafür, Netzanschlüsse fachlich beurteilen zu können.

Bundesinstallateurausschuss (BDEW / ZVEH)
Bestanden am 17.03.2025 · Prüfungsnummer 5-2025/P
Durchgeführt im Auftrag des Landesinstallateurausschusses Berlin/Brandenburg

Zertifizierte Fachkraft für Brandschutztechnik

Schutzziele und Brandszenarien, Bauordnungsrecht, Musterleitungsanlagen-Richtlinie MLAR/LAR, Bewertung von Abweichungen. Relevant überall dort, wo DC-Leitungen durch Gebäude geführt werden und wo nach einem Brand die Ursache abzugrenzen ist.

Akademie Würth / MFPA Leipzig
22. bis 23.05.2025 · drei Jahre gültig ab Ausstellung

Photovoltaik Basiswissen – Sachkunde

Grundlagen Technik, Anlagenplanung und Ertragsprognose, Bauen mit Photovoltaik, elektrische Installation und Inbetriebnahme, Kosten und Erlöse. Mit Prüfung abgeschlossen.

TÜV Rheinland Akademie
13. bis 14.11.2023 · 16 Unterrichtseinheiten

Solarteur® – Modul Photovoltaik

120-Stunden-Weiterbildung: Solarzellen und Modulaufbau, netzgekoppelte Anlagen und Inselanlagen, Planung und Dimensionierung, Normen und Vorschriften, Montagetechnik. Der fachliche Ausgangspunkt, lange vor der Sachverständigentätigkeit.

Solarenergie Zentrum der Elektro-Innung Stuttgart
Abgeschlossen am 28.09.2007

Systemkenntnis

Herstellerschulungen für Speicher und Ladetechnik

Diese Schulungen machen niemanden zum Sachverständigen. Sie sind aber der Grund dafür, warum sich bei einer Speicheranlage schnell einordnen lässt, ob ein Verhalten dem System entspricht oder ein Fehler ist.

sonnen

Installation und Inbetriebnahme sonnenBatterie 10 und 10 performance, sonnenProtect, AC-Insel.

07.06.2021
Zertifizierungs-Nr. 75068

SENEC

Herstellergeprüfter Fachinstallateur und Fachberater für SENEC.Home V2.1 sowie V3 hybrid und hybrid duo.

27.04.2021

Enphase

Zertifizierungsschulung für Encharge Speichersystem-Installateure, Enphase University.

25.06.2024

myenergi

Zertifizierter Fachpartner im Programm „myexpert“ für zappi-Wallboxen und harvi.

27.09.2022

Einordnung

Was ein Zertifikat leistet – und was nicht

Ein Zertifikat belegt, dass jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Prüfung bestanden hat. Es belegt nicht, dass ein einzelnes Gutachten richtig ist. Was ein Gutachten trägt, sind die Messwerte darin und die Nachvollziehbarkeit der Schlüsse.

Deshalb steht in jedem Bericht, mit welchem Gerät, unter welchen Randbedingungen und zu welchem Zeitpunkt gemessen wurde. Das kann eine Gegenseite prüfen. Ein Zertifikat auf dem Deckblatt kann sie nicht prüfen.

Umgekehrt gilt: Wer gar keinen Nachweis vorlegen kann, hat bei Versicherungen und Gerichten von vornherein einen schweren Stand. Beides zusammen ergibt erst ein belastbares Gutachten.

Drei Dinge zur Einordnung

  • Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Geschützt ist nur der Zusatz „öffentlich bestellt und vereidigt“ nach § 36 Gewerbeordnung.
  • Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO liegt hier nicht vor. Die Zertifizierung erfolgt über die Zertifizierungsstelle des DGuSV e.V.
  • Für Privatgutachten, Versicherungsfälle und Parteigutachten ist das der übliche Weg. Ordnet ein Gericht ein Gutachten an, bestellt es den Sachverständigen selbst.
Warum in den Abbildungen etwas fehlt. Geschwärzt sind ausschließlich Geburtsdatum, Geburtsort und Prüfungsnoten. Alles, was einen Nachweis prüfbar macht – Stelle, Bezeichnung, Datum, Nummer, Unterschrift – bleibt sichtbar. Die ungeschwärzten Originale legen wir auf Anfrage vor.
Häufige Fragen

Zu Titeln, Registern und Bestellung

Ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ rechtlich geschützt?

Nein. In Deutschland darf sich grundsätzlich jeder so nennen. Geschützt sind nur bestimmte Zusätze, etwa der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung. Alles dazwischen ist eine Frage des Nachweises.

Deshalb steht hinter jedem Eintrag auf dieser Seite eine ausstellende Stelle, ein Datum und eine Nummer.

Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?

Nein. Die Zertifizierung als Sachverständige für Photovoltaikanlagen erfolgt über die Zertifizierungsstelle des DGuSV e.V., nicht über eine Industrie- und Handelskammer nach § 36 Gewerbeordnung.

Für Privatgutachten, Versicherungsfälle und Parteigutachten ist das der übliche Weg. Ordnet ein Gericht ein Gutachten an, bestellt es den Sachverständigen selbst – darauf hat keine Partei Einfluss.

Warum sind Stellen in den Zertifikaten geschwärzt?

Auf den Originalen stehen neben der Qualifikation auch Geburtsdatum, Geburtsort und bei einem Nachweis die Prüfungsergebnisse in Prozent. Das sind personenbezogene Angaben, die niemanden außer der Betroffenen etwas angehen und die im offenen Netz nichts verloren haben.

Geschwärzt ist deshalb genau das – und sonst nichts. Ausstellende Stelle, Bezeichnung, Datum, Zertifikatsnummer, Gültigkeit und Unterschrift bleiben lesbar. Genau diese Angaben braucht man, um einen Nachweis zu prüfen.

Wer die ungeschwärzten Originale benötigt – eine Versicherung, ein Gericht, eine Kanzlei – bekommt sie auf Anfrage.

Was passiert, wenn eine Zertifizierung abläuft?

Personenzertifizierungen sind befristet und werden durch erneute Prüfung oder Rezertifizierung verlängert. Die Ablaufdaten stehen oben. Wird ein Nachweis nicht verlängert, verschwindet er von dieser Seite – er wird nicht stillschweigend weitergeführt.

Ersetzt eine Herstellerschulung eine Zertifizierung?

Nein, und sie wird hier auch nicht als solche ausgegeben. Herstellerschulungen belegen Systemkenntnis an konkreten Produkten. Sie stehen deshalb in einem eigenen Abschnitt, getrennt von den Personenzertifizierungen.

Fragen zu einem der Nachweise?

Rufen Sie an. Wir schicken die Belege auch vorab per E-Mail, wenn Sie sie für Ihre Versicherung oder Ihre Kanzlei brauchen.